STRATTON TIMES GmbH
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das allgemeine
Geschäftsverhältnis zwischen der STRATTON TIMES GmbH und seinen Klient:innen. Jedes Geschäftsverhältnis unterliegt diesen AGB`s. Diese Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders angegeben, für jede Art von Dienstleistungen, wie z.B. Einzel- und Gruppencoachings, Beratung, Workshops oder Trainings, die von der STRATTON TIMES GmbH angeboten werden. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Die STRATTON TIMES GmbH kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern oder ergänzen. Die neueste Fassung wird jeweils im Internet unter www.stratton-times.de veröffentlicht.
2. Angebot, Vertragsabschluss, Honorare
Ein Angebot wird grundsätzlich in schriftlicher Form erbracht. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Änderungen behält sich STRATTON TIMES GmbH vor.
Im Vertrag wird nochmal die Coaching-, Beratungs-, und Trainingsleistungen mit dem festgelegten Honorar aufgezeigt. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss kommt mit beidseitiger Unterschrift der Vertragspartner zu Stande.
Die STRATTON TIMES GmbH kann den Vertrag mit einem Kunden & Klient:in ohne Begründung ablehnen.
Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.
3. Zahlungsbedingungen, Fälligkeit & Verzug
Die Rechnungserstellung der Coaching-, Beratungs- und Trainings Leistung erfolgt unmittelbar nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Das zu zahlende Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gestellte Rechnung ist mit Erhalt ohne Abzug sofort fällig, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen. Der Rechnungsempfänger kommt spätestens nach 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Mit dem Verzug des Rechnungsempfängers ist STRATTON TIMES GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 8% (Acht Prozent) über dem Basiszinssatz zu verlangen. (Siehe Tabelle Deutsche Bundesbank Basiszinssatz). Das Recht zur Verzugsbegründung durch Zahlungserinnerungen & Mahnungen bleibt unberührt.
4. Rücktritt vom Vertrag, Stornierungen oder Verschiebung
Seitens STRATTON TIMES GmbH
STRATTON TIMES GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn insbesondere:
- Der Klient:in eine psychische Erkrankung besitzt und verschweigt
- Der Kunde & Klient:in während des Coaching Prozesses gegen die geschäftlichen Vereinbarungen verstößt oder gar missachtet.
- Die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund frühzeitig beendet werden muss.
- Für einen Workshop oder eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen.
- Wenn das Coaching, Training oder die Veranstaltung aus nicht von STRATTON TIMES GmbH zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit, einem Unfall oder höherer Gewalt der Fall.
Im Falle einer notwenigen Terminverschiebung wird der Kunde & Klient:in unverzüglich von der STRATTON TIMES GmbH verständigt. Zudem wird individuell und in Absprache ein Ersatztermin vereinbart. Für die anfallenden Kosten Seitens des Kunden & Klient:in, wie beispielsweise die Reisekosten oder sonstige Auslagen, die ihm dadurch entstanden sind, besteht kein Anspruch auf eine Übernahme. Ebenso hat STRATTON TIMES GmbH keinen Rechtsanspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrtkosten. Die Veranstalterin haftet ausdrücklich nicht für Schadensersatzansprüche und Folgeschäden.
Seitens des Kunden und Klient:in
Ein gebuchter Termin für Einzel oder Gruppencoaching/ Beratung/ Trainings/ Workshops kann bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin abgesagt bzw. storniert werden. Dies muss Seitens des Kunden & Klient:in in schriftlicher Form (E-Mail) erfolgen. Eine Stornierung bis zwei Wochen vor dem Termin ist kostenfrei. Sofern diese Frist nicht eingehalten wird, werden 60% des vereinbarten Gesamthonorars als sogenannte „No-Show“ in Rechnung gestellt. Im Falle einer notwenigen Termin Verschiebung wird STRATTON TIMES GmbH unverzüglich vom Kunden & Klient:in verständigt. Zudem wird individuell und in Absprache ein Ersatztermin vereinbart.
Sofern ein Teilnehmer:in eines gebuchten Workshops im Falle einer Krankheit nicht teilnehmen kann (somit freier Platz), fallen keine Rücktrittskosten an. Liegt also eine Erkrankung vor, wird ein Ersatztermin für den fehlenden Teilnehmer mit dem Kunden vereinbart. Sollte von diesem Ersatztermin auch zurückgetreten werden, fällt die Teilnahmehonorar in voller Höhe an. Für den Rücktritt aus einem laufenden Coaching, Beratungs- und Trainingsprozess werden individuelle Vereinbarungen getroffen.
5. Allgemeine Copyright, Nutzungsrechte, Urheberrechte
Alle Unterlagen, die an den Kunden & Klient:in während einer Zusammenarbeit ausgegeben werden, sind im schriftlichen, vereinbarten Honorar inbegriffen. Die Unterlagen sind rein zum persönlichen Gebrauch des Kunden & Klient:in bestimmt. Die Weitergabe an Dritte und der kommerzielle Gebrauch sind nicht gestattet.
Sämtliche von STRATTON TIMES GmbH vermittelten Lerninhalte sowie alle auf der Website oder sonst wie von STRATTON TIMES GmbH zur Verfügung gestellten Informationen sind alleiniges geistiges Eigentum von STRATTON TIMES GmbH. Die von STRATTON TIMES GmbH zur Verfügung gestellten Informationen dürfen weder komplett noch teilweise eigenmächtig vervielfältigt, weitergegeben, bearbeitet oder übertragen werden. Der Kunde & Klient:in ist auch nicht befugt, Dritten Verwertungsrechte an den diesen Inhalten einzuräumen. Vorbehalten bleibt eine vorgängige, schriftliche Einwilligung von STRATTON TIMES GmbH In jedem Falle dürfen Urheberrechtsvermerke von STRATTON TIMES GmbH nicht verändert oder entfernt werden.
6. Leistungsstörung & Haftung
Die von STRATTON TIMES GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
Alle Hilfestellungen, sowie Informationen und Dokumentationen innerhalb einer Zusammenarbeit sind von STRATTON TIMES GmbH sorgfältig ausgearbeitet und geprüft.
Die Arbeit zur Förderung und Entwicklung von Unternehmen wird nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
Kann eine Leistung von STRATTON TIMES GmbH beim Kunden & Klient:in aus Gründen höherer Gewalt oder aus sonstigen, nicht von STRATTON TIMES GmbH zu vertretenden Umständen oder wegen technischer Störung der internetbasierten Kommunikation nicht oder nur eingeschränkt bereitgestellt werden, haftet STRATTON TIMES GmbH für den Ausfall der Leistung und Informationen sowie die daraus resultierenden Schäden nicht. Technische oder serverspezifische Probleme liegen nicht im Einflussbereich von STRATTON TIMES GmbH. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten und Art erfolgt jeweils auf Gefahr des Kunden & Klient:in. STRATTON TIMES GmbH wird jedoch im Interesse seiner Kunden & Klient:in versuchen, eine Lösung bereit zu stellen und ansonsten die Leistung entsprechend nachzuholen.
7. Daten- und Datenschutz, Vertraulichkeit
STRATTON TIMES GmbH benötigt den vollständigen Privatnamen oder Firmennamen, die Privatadresse oder Firmenadresse, um den Auftrag des Kunden & Klient:in zu bearbeiten und ihn über deren Anmeldestatus auf dem Laufenden zu halten. Der Kunde & Klient:in ist verpflichtet, alle für den Vertragsabschluss notwendigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
STRATTON TIMES GmbH stellt Ihre persönlichen Daten nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung, sofern dies nicht unbedingt zur Vertragserfüllung erforderlich ist.Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert, für z.B. Rechnungserstellung und Aufbewahrung.
Beide Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der DSGVO, BDSG neu und LDSG. STRATTON TIMES GmbH und der Kunden & Klient:in verpflichten sich auf die Einhaltung des Datengeheimnisses und Datenschutzes, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.
STRATTON TIMES GmbH verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden & Klient:in auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich STRATTON TIMES GmbH, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen und Aufzeichnungen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
8. Versicherungsschutz
Jeder Auftraggeber und jede Auftraggeberin (m/w/d) trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching, Beratungs-, und Trainingssitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Die Teilnahme setzt eine normale
psychische und physische Belastbarkeit voraus. Sofern einer der Voraussetzungen von Beginn an nicht gegeben ist, werden das Coaching, die Beratung und das Training nicht gestartet und vom Vertrag Seitens STRATTON TIMES GmbH zurückgetreten.
Sofern sich einer der Voraussetzungen während einer Zusammenarbeit verändern sollte, wird die Zusammenarbeit umgehend gestoppt und die bis zu dem Zeitpunkt erbrachte Leistung wird seitens STRATTON TIMES GmbH in Rechnung gestellt.
Veranstalter von Trainings, Team-Coachings und Workshops ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch STRATTON TIMES GmbH.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Leistung und Bezahlung ist Heidelberg.
Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Heidelberg auch dann, wenn der Kunde und Klient:in Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll dies die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berühren. Vielmehr soll anstelle der unwirksamen Bestimmung, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart haben oder vereinbart haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
Heidelberg, Stand: 02.05.2022